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Startseite > Artikel > BAföG beantragen

Artikeldatum: 2009-07-16 | Autor: Sandra Reinfeld | Aufrufe: 4625 | Kategorie: BAföG - Tipp`s und Hinweise

 
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BAföG beantragen

Für das BAföG muss ein Antrag mit den erforderlichen Formblättern gestellt werden. Allerdings erhält nicht jeder Student BAföG, zum Beispiel dann nicht, wenn sein eigenes Einkommen oder das von seinen Eltern eine gewisse Grenze überschreitet. Das BAföG ist ein zinsloses Darlehen, was nach dem Studium wieder zurück gezahlt werden muss. Allerdings muss dieses BAföG nur zur Hälfte zurück gezahlt werden. Die andere Hälfte wird als eine Art Zuschuss für die Studenten angesehen. Der Grund dafür ist schnell erklärt: Die Studenten sollen durch diesen Zuschuss nicht gezwungen sein, zusätzlich zum Studium noch einen Job annehmen zu müssen. Denn dadurch würde nicht mehr genügend Zeit verbleiben, um sich dem Studium mit voller Kraft zu widmen. Das BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wurde bereits im Jahr 1971 eingeführt. Die Höhe des BAföG beträgt monatlich maximal 643 Euro. Die Rückzahlung muss spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Studiums beginnen. Wer BAföG beantragen will, darf kein Vermögen besitzen. Zum Vermögen zählen zum Beispiel Aktien und Wertpapiere. Ebenfalls dürfen auf dem Sparbuch nicht mehr als 5.200 Euro eingezahlt sein. Der Antrag für BAföG muss beim Studentenwerk gestellt werden, welches für die Universität oder die Fachhochschule zuständig ist. Mit dem Antrag kann auch gleichzeitig die Immatrikulation vorgenommen werden. Für die Bearbeitung von BAföG sollten etwa zwei bis sechs Wochen eingerechnet werden. Studenten, die bereits BAföG erhalten, sollten nicht vergessen, dass sie nach zwei Semestern einen so genannten Wiederholungsantrag stellen müssen. Einen Änderungsantrag können Studenten stellen, wenn sich die wirtschaftliche Situation geändert hat. Das können zum Beispiel die Arbeitslosigkeit der Eltern oder der Erziehungsurlaub sein. Es muss nicht immer das Einkommen von den Eltern für die Genehmigung von BAföG ausschlaggebend sein. Wer bereits fünf Jahre berufstätig war und will dann erst ein Studium beginnen, muss nicht mehr das Einkommen der Eltern für die Berechnung beim BAföG Antrag angeben. Ebenfalls zählen zu dieser Zeit der Wehr- und Zivildienst oder die Arbeitslosigkeit, wenn hierbei Bezüge der Agentur für Arbeit gezahlt wurden. Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, können genauso einen Antrag auf BAföG stellen. Weiterhin können die Studenten einen Antrag auf BAföG stellen, deren Eltern im Ausland leben und keinen Unterhalt zahlen.

 
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