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Studenten müssen nicht immer die Rundfunkgebühren zahlen
In der Regel müssen Studenten genauso jeden Monat die Rundfunkgebühren bezahlen, wie es in jedem anderen Haushalt im Normalfall üblich ist. Aber Ausnahmen bestätigen wieder einmal die Regel, wie ein altes Sprichwort besagt. Denn Studenten, die BAföG erhalten, können von den Rundfunkgebühren befreit werden. Allerdings müssen die Studenten einen entsprechenden Antrag stellen, damit sie von der Zahlung befreit werden können. Deutschland ist ein Land voller Bürokratie, hier müssen Anträge über Anträge gestellt werden, ansonsten können keine Vergünstigungen gewährt werden. Demzufolge sollten die Studenten einen Antrag für die Befreiung der monatlichen Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale schicken. Zum Antrag sollte von der BAföG Bescheinigung eine beglaubigte Kopie und eine Immatrikulationsbescheinigung beigefügt werden. Ohne diese Kopie wird keine Bewilligung zur Befreiung der Rundfunkgebühren gewährt. Mit diesem kleinen Antrag können die Studenten jeden Monat 17,98 Euro einsparen. Dieses Geld kann anderweitig genutzt werden. Zwar wird für diesen Betrag noch keine Fachliteratur zu erhalten sein, aber eine monatliche Ersparnis ist es trotz allem. Die Studenten, die noch bei ihren Eltern wohnen, müssen ebenfalls keine Rundfunkgebühren zahlen. Allerdings gelten hierbei zwei Bedingungen. Zum Einen darf das Einkommen der zu Hause lebenden Studenten nicht höher als 276 Euro im Monat liegen und zum Anderen müssen von den Eltern die Rundfunkgebühren bezahlt werden. Sollten aber die Studenten zu Hause einen eigenen Fernseher oder ein eigenes Radiogerät besitzen, dann werden sie genauso die monatlichen Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fernseher oder das Radio angeschlossen sind und genutzt werden. Allein für das Aufstellen eines Rundfunkgerätes jeglicher Art, müssen die Rundfunkgebühren gezahlt werden. Einen Antrag zur Befreiung der Rundfunkgebühren können Studenten genauso im World Wide Web stellen. Ebenfalls werden hierfür die Immatrikulationsbescheinigung und die beglaubigte Kopie des BAföG Bescheides benötigt. Im Internet ist der Antrag für die Befreiung der monatlichen Rundfunkgebühren schneller und einfacher gestellt. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass der Antrag, sobald er bewilligt wurde, nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird. Des Weiteren wird die Befreiung erst von dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde.
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