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Artikeldatum: 2009-08-02 | Autor: Sandra Reinfeld | Aufrufe: 3741 | Kategorie: Gebühren - Abzocke oder notwendig ?

 

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Befreiung von Studiengebühren in verschiedenen Bundesländern

Seit dem Semester im Sommer 2007 werden die Studenten kräftig zur Kasse gebeten. Denn ab dem Sommersemester in diesem Jahr müssen die Studenten eine Studiengebühr bezahlen. Mit Protesten setzten sich die Studenten gegen diese Gebühren zur Wehr, doch ohne Erfolg. Die Studiengebühren müssen von jedem Studenten gezahlt werden, allerdings gibt es, wie überall, auch hier Möglichkeiten, diese nicht bezahlen zu müssen. Studenten können einen Antrag auf Befreiung der Studiengebühren stellen. Zum Beispiel kann ein Antrag für die Befreiung gestellt werden, wenn eine Schwangerschaft vorliegt oder die Kindererziehung gegeben ist. Jedoch unterscheiden sich die Bewilligungen von Bundesland zu Bundesland, zum Teil sogar zwischen den einzelnen Hochschulen. Hierbei können verschiedene Altersgrenzen der Kinder gelten. Ebenfalls ist die Befreiung nur für eine begrenzte Anzahl von Semestern vorgesehen. Genauso muss ein Nachweis erbracht werden, dass der oder die Studierende sich selbst um die Kindererziehung kümmert. In Baden-Württemberg und Bayern werden teilweise die Studiengebühren erlassen, wenn mehrere Kinder aus einer Familie studieren. Studierende in Baden-Württemberg müssen keine Studiengebühren zahlen, wenn schon zwei Geschwister die Gebühren bezahlen bzw. früher mindestens die Studiengebühren für sechs Semester gezahlt haben. Somit werden ab dem dritten Kind die Gebühren erlassen. Dagegen müssen die Studenten in Bayern keine Studiengebühren bezahlen, wenn drei Kinder Anspruch auf das staatliche Kindergeld besitzen. In Kürze soll das Kindergeld vom Staat nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden. Für behinderte Studenten gibt es ebenfalls eine Befreiung, wenn die Behinderung besonders „studienerschwerende“ Auswirkungen aufweist. In extremen Härtefällen kann es auch zu einer Befreiung der Studiengebühren kommen. Allerdings hat sich der Gesetzgeber in diesem Punkt mehr als vage ausgedrückt. Hier werden keine finanziellen Bedürftigkeiten der Studenten berücksichtigt. In solchen Fällen wird auf das Studienbeitragsdarlehen hingewiesen. Befreit werden Studenten, die ein Auslandssemester, ein Urlaubssemester, ein Praktikum, ein praktisches Jahr oder ein Referendariat in Anspruch nehmen. Doch muss dieses ein ganzes Semester dauern. Denn in dieser Zeit befinden sich die Studenten nicht an der Hochschule. Auf jeden Fall lohnt es sich für Studenten, wenn sie sich bei ihren Hochschulen erkundigen, wann keine Studiengebühren gezahlt werden müssen, da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern bzw. an den Hochschulen doch recht gravierende Unterschiede aufweisen.

 
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